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Die happybrush Aufsteckbürsten V3 sind perfekt für die Eco Vibe 3 Schall-Zahnbürste von happybrush geeignet. Man kann den alten Bürstenkopf einfach abnehmen und einen neuen aufsetzen.
Die Aufsteckbürsten bestehen nur aus nachwachsenden Rohstoffen und sind daher sehr nachhaltig und umweltschonend. Zudem verfügen sie über hochwertige Triple-Borsten, die dreifach gedreht sind, damit man jede Stelle der Zähne erreichen kann.
Die happybrush Eco Vibe 3 Schall-Zahnbürste verfügt über einen leistungsstarken Power-Akku, der bis zu 6 Wochen lang hält. Zudem gibt es drei individuelle Reinigungsmodi: normal, sensitiv und polieren.
Dank der einzigartigen Schall-Technologie werden die Zähne zudem gründlich und sanft gereinigt. Damit auch alle Zähne gleichmäßig gereinigt werden, verfügt die Zahnbürste über einen Quadranten-Timer.
Genau wie die Aufsteckbürsten ist auch die restliche Zahnbürste besonders nachhaltig und umweltschonend. Das Gehäuse und der Griff bestehen aus 100% recyceltem Material.
BIPA-Artikelnummer: 421065
* Gültig bis 06.07.2022. Ein Sticker pro Produkt und max. 3 Sticker pro Einkauf im Aktionszeitraum einlösbar. Ausgenommen mit Tiefpreis, SALE oder MEGA PREIS Special gekennzeichnete Produkte, Säuglingsanfangsnahrung, Fotoprodukte, Gutschein- und Wertkarten sowie Produkte der Marke „Accessories“. Nicht mit anderen Aktionen und Rabatten kombinierbar. Preise werden kaufmännisch gerundet.
*⁷ Gültig bis 27.07.2022. Solange der Vorrat reicht. Details auf volltreffer.bipa.at.
*⁹ Gültig bis 06.07.2022 auf ausgewählte Produkte des Online Only Sortiments. Ausgenommen mit Tiefpreis oder SALE gekennzeichnete Produkte. Nicht mit anderen Aktionen und Rabatten kombinierbar. Preise werden kaufmännisch gerundet. Solange der Vorrat reicht.
** Gültig bis 13.07.2022. Nicht mit anderen Aktionen und Rabatten kombinierbar. Preise werden kaufmännisch gerundet. Solange der Vorrat reicht
Aufgrund der EU-Richtlinie 2006/141/EG ist es nicht möglich auf Säuglingsanfangsnahrung Rabatte oder andere Aktionen zu geben. Des weiteren ist ebenfalls ein Sammeln von Punkten für Säuglingsanfangsnahrung nicht erlaubt und daher nicht möglich. Nach geltendem Recht ist BIPA verpflichtet, seine Kund:innen auf die Existenz der europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen: ec.europa.eu/odr.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das BIPA Kundenservice.