Preise in Euro inkl. 20% MwSt. zzgl. Versandkosten Ab einem Bestellwert von 49€ ist Ihre Standardlieferung versandkostenfrei. Unter 49€ berechnen wir 3,95€ für die Standardlieferung.
Auf herkömmlichen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich SARS-CoV-2 Viren ablagern, bis zu 7 Tage lang infektiös bleiben und über den Handkontakt beim Zurechtrücken, Auf- und Absetzen weiterverbreiten. Auf dieser hingegen werden sie innerhalb von 6 Stunden nahezu unschädlich gemacht. Patentierte Livinguard Technologie aus der Schweiz.
In die Stoffoberfläche sind positiv geladene Verbindungen eingebettet (24 Milliarden Ladungen pro cm2). Sie ziehen die negativ geladenen Viren und Bakterien an und zerstören deren Zellstruktur. Für das Corona-Virus SARS-CoV-2 wiesen Forscher der Freien Universität Berlin eine antivirale Wirksamkeit von 99,9 % nach.* Bis zu 7 Monate wiederverwendbar. Ersetzt bis zu 210 Einwegmasken.
Die spezielle S-Form mit anpassbarem Nasensteg und verstellbaren Ohrschlaufen sorgt für hohen Trage- und Atmungskomfort (auch für Brillenträger).
2-Lagen-Konstruktion mit Aussen- und Innenlage
Erste Schicht: 65 % Polyester, 35 % Baumwolle
Zweite Schicht: 100 % Baumwolle
Jeweils mit antibakterieller Livinguard-¬Technologie behandelt
Farbe: Dunkelblau
Kein Medizinprodukt
Kein Gegenstand persönlicher Schutzausrüstung
*Getestet mit SARS-CoV-2. „Antiviral Activity of textile product HEFM47.CO.01“, Freie Universität Berlin, Prof. Dr. Uwe Rösler, 30.07.2020.
BIPA-Artikelnummer: 468630
*² Gültig bis 08.02.2023. Ausgenommen Tiefpreise, Clever und Today sowie mit SALE und Mega-Preis-Special gekennzeichnete Produkte und Säuglingsanfangsnahrung. Nicht mit anderen Aktionen und Rabatten kombinierbar. Preise werden kaufmännisch gerundet.
*⁴ Gültig bis 08.02.2023. Ausgenommen Tiefpreise, Clever und Today sowie mit SALE und Mega-Preis-Special gekennzeichnete Produkte. Nicht mit anderen Aktionen und Rabatten kombinierbar. Preise werden kaufmännisch gerundet.
Preisliste der letzten 30 Tage
Aufgrund der EU-Richtlinie 2006/141/EG ist es nicht möglich auf Säuglingsanfangsnahrung Rabatte oder andere Aktionen zu geben. Des weiteren ist ebenfalls ein Sammeln von Punkten für Säuglingsanfangsnahrung nicht erlaubt und daher nicht möglich. Nach geltendem Recht ist BIPA verpflichtet, seine Kund:innen auf die Existenz der europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen: ec.europa.eu/odr.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das BIPA Kundenservice.